Rechtsprechung
VG Stade, 10.06.2004 - 6 B 440/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rücknahme von Aufenthaltsgenehmigungen, die aufgrund des Bleiberechtserlasses vom 18. Oktober 1990 erteilt wurden; Ausweisung, Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis bei türkischen Staatsangehörigen, deren Staatsangehörigkeit sich erst später herausstellt.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO ; § 48 Abs. 1 VwVfG ; § 45 Abs. 1 AuslG; § 46 Nr. 2 AuslG ; § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung und der Rücknahme der Aufenthaltsgenehmigungen ; Nachweis der türkischen Staatsangehörigkeit ; Erlass des Nds. Innenministeriums vom 18. Oktober 1990 (Bleiberechtserlass) ; Verschaffung der Aufenthaltsbefugnis durch ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung und der Rücknahme der Aufenthaltsgenehmigungen ; Nachweis der türkischen Staatsangehörigkeit ; Erlass des Nds. Innenministeriums vom 18. Oktober 1990 (Bleiberechtserlass) ; Verschaffung der Aufenthaltsbefugnis durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 35/03
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Bleiberechtserlass …
Auszug aus VG Stade, 10.06.2004 - 6 B 440/04
Türkische Staatsangehörige könne sich auf diesen Bleiberechtserlass auch dann nicht berufen, wenn sie als vermeintlich staatenlose Kurden im Libanon gelebt haben oder von dort in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 20.Mai 2003 - 11 LB 35/03 -). - OVG Niedersachsen, 24.08.1995 - 11 L 1047/95
Niedersachsen; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; Ausweisung eines inhaftierten …
Auszug aus VG Stade, 10.06.2004 - 6 B 440/04
Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Ausweisungsverfügung bezüglich der Antragsteller zu 1) bis 3) ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (Nds. OVG, Urteil vom 24. August 1995 - 11 L 1047/95 - Nds. VBl. 1996, S. 40) und, wenn ein solcher noch nicht ergangen ist, der Zeitpunkt der Entscheidung in dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren.